Skip to content

Forenbetreiber und ihre Pflichten

Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen den Heise Verlag bestätigt wonach es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, die gegen geltendes Recht verstoßen. So weit wäre das nichts tragisches oder verwerfliches - ganz im Gegenteil.

Die Kammer erklärte jedoch, daß der Verlag für die Verbreitung auch ohne Kenntnis des Inhalts dafür haftbar zu machen sei - also auch, wenn der Betreiber der Plattform keine Kenntnis der von seinen Nutzern veröffentlichten Inhalte hat. Im Klartext bedeutet dies, daß man den Überbringer der (bösen) Nachricht hängt, ganz so wie im Mittelalter.

Davon betroffen sind im Internet alle Plattformen, die den Meinungsaustausch von Benutzern über das eigene System zulassen, also auch Weblogs, Chats, Gästebücher und Kommentare. In der Realität können große Foren kaum jeden einzelnen Beitrag vor einer Veröffentlichung prüfen (bei heise online sind es etwa 200.000 Beiträge im Monat). Auch für private Webseitenbetreiber wird es kaum möglich sein, die Beiträge anderer Benutzer alle zu prüfen und überhaupt zu beurteilen, ob etwas gegen geltendes Recht verstößt oder nicht, es sei denn der Betreiber selbst wäre eine juristisch ausgebildet und könnte solche Sachverhalte beurteilen.

Dieses Urteil erinnert an den Fall Felix Somm, der als Geschäftsführer von CompuServe in erster Instanz zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, weil CompuServe als Plattform für illegale Handlungen genutzt wurde. Damals plädierte sogar die Staatsanwaltschaft auf Freispruch, was den Richter jedoch überhaupt nicht interessierte.

Heise hat bereits erste Schritte unternommen um dem erst einmal gültigen Beschluss Folge zu leisten und wird nach der Zustellung der Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Udo Vetter schreibt in seinem Lawblog, daß dieses Urteil im Gegensatz zum gesetzlich geregelten Paragrafen 11 des Teledienstgesetzes steht, wonach ein Betreiber erst dann haftet, wenn er Kenntnis vom entsprechenden Beitrag hat und nicht vorher.

Kategorien: Zeitgeist | 1 Kommentar
Abstimmungszeitraum abgelaufen.
Derzeitige Beurteilung: keine, 0 Stimme(n) 10671 Klicks

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

scal am :

Also Betreiber der Cyberpunk-Community Deutschland gefällt mir dieses Ureil ja so ganz und gar nicht.
Es hätte zumindest eine Klausel riengenommen werden wie lange man zeit hat festzustellen, ob inhalte illegal sind.
Hatte bis jetzt zwar zum Glück keine Probleme mit illegalen Inhalten, aber es ist doch schon hart, wenn man wegen irgendeinem Post um 3 Uhr nachts eventuel mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss...

Marco am :

Das Urteil widerspricht ja sogar dem geltenden Recht. Nach geltendem Recht (Teledienstgesetz) muß ein Betreiber dann unverzüglich handeln, wenn er Kenntnis davon erlangt. Würde mich wundern, wenn dieses Urteil in den höheren Instanzen bestätigt würde... Ich hab meine Kommentarfunktion auch noch nicht abgeschaltet :-).

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Um einen Kommentar hinterlassen zu können, erhalten Sie nach dem Kommentieren eine E-Mail mit Aktivierungslink an ihre angegebene Adresse.
BBCode-Formatierung erlaubt
Sie können [geshi lang=LANG][/lang] Tags verwenden um Quellcode abhängig von der gewählten Programmiersprache einzubinden
Formular-Optionen
tweetbackcheck cronjob