Andy Warhol sagte 1986, daß irgendwann in der Zukunft jeder einmal für 15 Minuten berühmt sein wird. Das Internet von heute hat schon öfter bewiesen, daß es die Zukunft ist, an die man vor ein paar Jahren noch nicht gedacht hatte.
So kursieren immer wieder kleine Filmchen durch's Netz, deren Autoren genau dieses Schicksal widerfährt und sie für ein paar Minuten Berühmtheit erlangen. Nach dem wir das Star Wars Kid kennen und auch ein paar Leute vor Ihrer Webcam NumaNuma umgekehrtes Karaoke und auch richtiges Karaoke machten haben wir nun die SmashMyXBox-Kids (die übrigens vorher auch schon mal die SmashMyIPod-Kids waren).
In der "Extended Version" schaut man sich zuerst 18 lange Minuten an wie sie über einen Tag vor dem offiziellen Verkaufsstart das Zelt vor'm Elektronikladen hüten, mit anderen potenziellen Käufern reden, einen Vorschlaghammer in'S Home Depot kaufen gehen, ihren offiziellen Gutschein für die erste der 50 an Lager liegenden XBoxen bekommen, diese XBox kaufen und sie unter Foto- und Filmkamerabeschuss nach draußen schleppen, dort ein wenig mit anderen Käufern reden und anschließend die XBox 360 erst mal im hohen Bogen durch die Luft auf den Asphalt werfen um dann anschließend mit dem gekaufen Vorschlaghammer noch mal drauf zu dreschen. Das alles passiert direkt vor dem Laden noch auf dem Parkplatz.
Meine Beschreibung war langatmig? Sie war regelrecht kurzweilig im Gegensatz zum Film. Das lustigste daran waren noch die Gesichter der anderen XBox-Läufer auf dem Parkplatz. Aber man muß ihn sehen, weil ihn im Moment jeder sieht.
Und morgen schauen wir 15 Minuten jemand anderem zu...
Harold Pinter, diesjähriger Gewinner des Literatur-Nobelpreises, verursachte bei seiner
Dankesrede Aufruhr, da er in scharfen Worten die USA und deren Alliierte im Irak-Feldzug angriff.
Er prangerte die politische Rhetorik an, die dem Bürger die Wahrheit schlicht vorenthalte und ihn verdumme. Als Beispiel führte er den Krieg im Irak an, der seiner Meinung nach ein Akt von Staatsterrorismus sei, aber an dessen Ende man vor die Kamera trete und sage "die Demokratie habe sich behauptet".
Der Bürger, so Pinter, solle allen Widrigkeiten zum Trotz die Wahrheit des eigenen Lebens und der eigenen Gesellschaft nicht aus den Augen verlieren und entschlossen handeln.
Gut gegen Schlecht:
Gut: Frankreich bloggt deutlich mehr als Deutschland. Vor kurzem kam es gar zu einem echten Showdown zweier fester Größen in Frankreich, zwischen dem Regisseur und Schauspieler
Mathieu Kassovitz und dem derzeitigen Innenminister Nicolas Sarkozy. Mehr dazu schrieb bereits
Andreas.
Schlecht: Frankreich bloggt nicht mehr lange, denn Frankreich plant eine extreme Verschärfung des Urheberrechts, dessen Auswirkungen in der derzeitigen Form so gravierend wären, daß man nicht ernsthaft an die Umsetzung glauben kann. Unter anderem kann man das Gesetz so auslegen, daß die Nutzung von Protokollen wie HTTP verboten wäre.
Doppelplusgut: Frankreich hat früher schon mal vorgemacht, was passieren kann wenn's manche zu bunt treiben.
Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen den Heise Verlag bestätigt wonach es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, die gegen geltendes Recht verstoßen. So weit wäre das nichts tragisches oder verwerfliches - ganz im Gegenteil.
Die Kammer erklärte jedoch, daß der Verlag für die Verbreitung auch ohne Kenntnis des Inhalts dafür haftbar zu machen sei - also auch, wenn der Betreiber der Plattform keine Kenntnis der von seinen Nutzern veröffentlichten Inhalte hat. Im Klartext bedeutet dies, daß man den Überbringer der (bösen) Nachricht hängt, ganz so wie im Mittelalter.
Davon betroffen sind im Internet alle Plattformen, die den Meinungsaustausch von Benutzern über das eigene System zulassen, also auch Weblogs, Chats, Gästebücher und Kommentare. In der Realität können große Foren kaum jeden einzelnen Beitrag vor einer Veröffentlichung prüfen (bei heise online sind es etwa 200.000 Beiträge im Monat). Auch für private Webseitenbetreiber wird es kaum möglich sein, die Beiträge anderer Benutzer alle zu prüfen und überhaupt zu beurteilen, ob etwas gegen geltendes Recht verstößt oder nicht, es sei denn der Betreiber selbst wäre eine juristisch ausgebildet und könnte solche Sachverhalte beurteilen.
Dieses Urteil erinnert an den Fall Felix Somm, der als Geschäftsführer von CompuServe in erster Instanz zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, weil CompuServe als Plattform für illegale Handlungen genutzt wurde. Damals plädierte sogar die Staatsanwaltschaft auf Freispruch, was den Richter jedoch überhaupt nicht interessierte.
Heise hat bereits erste Schritte unternommen um dem erst einmal gültigen Beschluss Folge zu leisten und wird nach der Zustellung der Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Udo Vetter schreibt in seinem Lawblog, daß dieses Urteil im Gegensatz zum gesetzlich geregelten Paragrafen 11 des Teledienstgesetzes steht, wonach ein Betreiber erst dann haftet, wenn er Kenntnis vom entsprechenden Beitrag hat und nicht vorher.
In North Caronlina wurde heute morgen um 8 Uhr unserer Zeit Kenneth Lee Boyd mit der Giftspritze
hingerichtet. Damit war er der 1000. Häftling in den USA an dem die Todesstrafe vollstreckt wurde. Nur die Nachricht aus Singapur über die Hinrichtung des 420. Häftlings, eines verurteilten Drogenschmugglers, mittels Strang überbot diese traurige Zahl.